Kontoeröffnung

Anträge zur Kontoeröffnung können ausschliesslich von aktiven Angestellten bestimmter Verwaltungseinheiten des Bundes eingereicht werden. Die Kontoeröffnung samt Beilagen muss in jedem Fall zwingend durch den Personaldienst der Verwaltungseinheit bestätigt und von diesem an die SKB weitergeleitet werden.

Detaillierte Angaben zur Kontoberechtigung entnehmen Sie bitte der Verordnung des EFD über die SKB.

  • Sämtliche Formulare müssen im Format A4 und auf weissem Papier eingereicht werden (Grund: elektronische Archivierung).
  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss für die Berechtigung zur Kontoführung sowie für die Identifikation via den Personaldienst Ihrer Dienststelle an die SKB weitergeleitet werden.
  • Die Identifikation im Auftrag der SKB erfolgt durch die Dienststelle der Antragsstellerin oder des Antragsstellers nach untenstehenden Musterdokumenten.

Letzte Änderung 25.05.2022

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Kontakt

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Eidg. Finanzverwaltung EFV
Sparkasse Bundespersonal SKB
Monbijoustrasse 118
3003 Bern
Schweiz

Tel. +41 58 462 61 34

Erreichbarkeit

von 9.00–11.30 Uhr

skbinfo@efv.admin.ch

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