Anträge zur Kontoeröffnung können ausschliesslich von aktiven Angestellten bestimmter Verwaltungseinheiten des Bundes eingereicht werden. Die Kontoeröffnung samt Beilagen muss in jedem Fall zwingend durch den Personaldienst der Verwaltungseinheit bestätigt und von diesem an die SKB weitergeleitet werden.
Detaillierte Angaben zur Kontoberechtigung entnehmen Sie bitte der Verordnung des EFD über die SKB.