Integrität von Unterschriftensammlungen: Bundeskanzler trifft Forschende zum Austausch
Bern, 12.02.2026 — Bundeskanzler Viktor Rossi hat am 12. Februar 2026 Wissenschafterinnen und Wissenschafter empfangen, die Vorschläge entwickelten, wie die Integrität von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden weiter gestärkt werden könnte. Dazu zählt etwa der Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Im Herbst 2024 rief Bundeskanzler Viktor Rossi einen Austausch mit der Wissenschaft ins Leben, der zur Wahrung der Integrität von Unterschriftensammlungen beitragen sollte. Daran beteiligten sich in der Folge Wissenschafterinnen und Wissenschafter von insgesamt 6 Universitäten, 3 Fachhochschulen sowie des Forensischen Instituts Zürich (FOR).
Das Treffen zwischen dem Bundeskanzler und den Forschenden am 12. Februar 2026 bildete den Schlusspunkt dieses Austauschs, in dessen Rahmen eine breite Palette an möglichen Massnahmen entwickelt wurde. Dazu gehören unter anderem die Sensibilisierung von Komitees und Sammelnden, die Schulung des Auszählteams der Bundeskanzlei, damit es Verdachtsfälle noch besser identifizieren kann, sowie die proaktive Kommunikation der weiteren Entwicklungen durch die Bundeskanzlei.
Zudem untersuchte eine Forschergruppe den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Sie testete insbesondere, ob die künstliche Intelligenz Mehrfachunterschriften und sich wiederholende Schriftbilder zuverlässig erkennen kann. Künstliche Intelligenz könnte die Kontrollen der Bundeskanzlei ergänzen, wobei der finale Entscheid über die Gültigkeit einer Unterschrift in jedem Fall beim Menschen bleiben wird.
Der Austausch unter den Forschenden sowie zwischen Wissenschaft und Verwaltung hat sich als konstruktiv und produktiv erwiesen. Der Bundeskanzler dankt den Teilnehmenden ausdrücklich für ihr vorab unentgeltliches Engagement und die zur Verfügung gestellte Expertise. Diverse vorgeschlagene Massnahmen wurden schon umgesetzt, etwa die Schulung des Auszählteams. Die Ergebnisse eröffnen zudem viele Möglichkeiten, um bereits ergriffene Massnahmen weiter zu verbessern und neue Massnahmen einzuführen. Über das weitere Vorgehen und allfällige weitere Mandate wird die Bundeskanzlei informieren, sobald die entsprechenden Entscheide gefallen sind.
Der Austausch mit der Wissenschaft war eine von vielen Massnahmen, die die Bundeskanzlei zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen ergriffen hat und die weitergeführt werden. Dazu gehören:
- die Lancierung eines freiwilligen Verhaltenskodex;
- verstärkte Kontrollen von Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei;
- neue Leitfäden für Initiativ- und Referendumskomitees;
- ein überarbeitetes Vademecum zur Ausstellung von Bescheinigungen für Gemeinden;
- das schweizweite Monitoringsystem, anhand dessen Gemeinden und Kantone Auffälligkeiten melden können.
Ebenfalls wird die Bundeskanzlei konkrete Verdachtsfälle weiterhin zur Anzeige bringen. Seit 2022 hat die Bundeskanzlei fünf Strafanzeigen in dieser Sache eingereicht.